Autor: Florian Schmidt (Gründer & Marktbeobachter bei Girohase.de) | Zuletzt geprüft am: 14. Oktober 2026 | So bewerten wir Bankkonditionen
Auf den Punkt gebracht (Kurzdefinition): Das Preis- und Leistungsverzeichnis (kurz PLV, oft auch Preisaushang genannt) ist das rechtlich verbindliche Vertragsdokument einer Bank oder eines E-Geld-Instituts, in dem sämtliche Gebühren, Zinsen, Wechselkurse und Ausführungsfristen bis ins kleinste Detail aufgelistet sind. Während Banken auf ihren Werbeseiten meist nur die monatliche Grundgebühr prominent hervorheben, offenbart erst der Blick ins PLV die wahren Kosten für beleglose Buchungen, Kartenersatz, Bargeldeinzahlungen oder den Auslandseinsatz.
Warum Werbeseiten täuschen – und das PLV die einzige Wahrheit ist
Wenn du online nach einem neuen Girokonto oder Geschäftskonto suchst, landest du zuerst auf den verkaufsoptimierten Landingpages der Banken. Dort liest du Versprechen wie „0 € Kontoführung“, „Kostenlose Firmenkarte“ oder „50 Buchungen inklusive“.
Als Marktbeobachter wissen wir jedoch: Keine Bank verschenkt Geld. Was auf der Startseite kostenlos wirkt, wird im Hintergrund oft über Nebengebühren querfinanziert. Genau hier kommt das Preis- und Leistungsverzeichnis ins Spiel. Jedes Kreditinstitut in Deutschland ist nach dem Zahlungskontengesetz (ZKG) und der Preisangabenverordnung (PAngV) verpflichtet, seine Konditionen vollständig und öffentlich zugänglich offenzulegen – meist als mehrseitiges PDF-Dokument im Footer der Bank-Webseite.
PLV vs. Entgeltinformation (FID): Was ist der Unterschied?
Wer im Kleingedruckten einer Bank nach den Gebühren sucht, findet heute meist zwei verschiedene Dokumente. Es ist wichtig, den Unterschied zu kennen:
| Merkmal | Entgeltinformation (Fee Information Document / FID) | Preis- und Leistungsverzeichnis (PLV) |
| Gesetzliche Pflicht für | Nur für private Girokonten (Verbraucherkonten nach EU-Vorgabe) | Alle Konten (Privatkonten, Geschäftskonten, Depots, Kredite) |
| Umfang & Format | Kurz & standardisiert (meist 2 bis 4 Seiten im einheitlichen EU-Layout) | Umfassendes Gesamtwerk (oft 15 bis über 60 Seiten PDF) |
| Inhalt | Zeigt nur die 15 bis 20 häufigsten Standard-Dienste (z. B. Kontoführung, Überweisung, Debitkarte, Dispozins) | Enthält ausnahmslos jede Gebühr – inklusive Sonderfällen, Geschäftskunden-Tarifen und Stornokosten |
| Nutzen für den Vergleich | Perfekt für den schnellen Erstcheck beim privaten Girokonto | Unverzichtbar für Geschäftskonten und den Schutz vor versteckten Kostenfallen |
Girohase Markt-Check 2026: Die 5 häufigsten Kostenfallen im PLV
Wenn wir für unsere Testmethodik die Preis- und Leistungsverzeichnisse von Filialbanken, Direktbanken und FinTechs sezieren, suchen wir gezielt nach den Passagen, die auf den Werbeseiten verschwiegen werden.
Achte beim Lesen eines PLV immer auf diese fünf kritischen Punkte:
1. Die Definition von „Freibuchungen“ beim Geschäftskonto
Auf der Startseite steht „50 Transaktionen im Monat frei“. Im PLV prüfen wir: Was zählt alles dazu? Bei fairen Anbietern gelten nur SEPA-Überweisungen und Lastschriften als Buchungsposten. Bei manchen traditionellen Banken steht im PLV jedoch, dass auch jede Zahlung mit der Firmen-Debitkarte im Supermarkt oder an der Tankstelle als beleglose Buchung vom Freikontingent abgezogen wird.
2. Mindestgebühren beim Auslandseinsatz
Auf der Webseite wirbt die Bank mit moderaten „1,5 % Gebühr für Zahlungen in Fremdwährung“. Erst im PLV unter dem Punkt Fremdwährungsgebühr findet sich der Zusatz: „…mindestens jedoch 1,50 € pro Transaktion“. Wer im Urlaub einen Kaffee für 3 € mit Karte zahlt oder ein US-Software-Abo für 8 $ abrechnet, zahlt dadurch effektiv 20 % bis 50 % Gebührenaufschlag.
3. Kosten für abgelehnte Lastschriften & Rückgaben
Gerade bei Geschäftskonten (oder knapp kalkulierten Privatkonten) ein teures Detail: Was passiert, wenn eine Lastschrift mangels Deckung nicht eingelöst werden kann? Während die Benachrichtigung über eine berechtigte Ablehnung bei Verbrauchern keine Wucherpreise kosten darf, verlangen einige B2B-Anbieter und FinTechs im geschäftlichen PLV zwischen 3,00 € und 15,00 € für fehlgeschlagene Lastschrifteinzüge oder Rücklastschriften.
4. Jahresgebühren für Zusatz- und Ersatzkarten
Die erste Karte zum Konto ist fast immer kostenlos. Im PLV verstecken sich jedoch oft hohe Gebühren für:
- Physikalische Zweitkarten für Mitgründer oder Ehepartner (oft 10 € bis 40 € pro Jahr)
- Ersatzkarten bei Verlust, Diebstahl oder selbstverschuldetem Defekt (meist 10 € bis 20 € pauschal)
- Wunsch-PIN oder das Entsperren einer falsch eingegebenen PIN am Automaten
5. Beleghafte Aufträge & Sonderwünsche
Wer aus Gewohnheit einen Kontoauszug per Post zugeschickt bekommt (weil das elektronische Postfach nicht rechtzeitig aktiviert wurde) oder eine beleghafte Buchung am Schalter abgibt, zahlt laut PLV oft horrende Einzelpreise (z. B. 2,50 € pro Porto-Kontoauszug plus Versandkosten).
Der Girohase-Praxistipp (So durchsuchst du jedes Bank-PDF in 30 Sekunden): Niemand liest freiwillig 40 Seiten Bank-Juristendeutsch. Wenn du das PLV deiner Bank als PDF geöffnet hast, nutze die Suchfunktion (
Strg + Fbzw.Cmd + F) und suche nacheinander nach diesen fünf Signalwörtern: „Postenpreis“, „Mindest“ (für Mindestgebühren), „Fremdwährung“, „Ersatz“ und „Bargeld“. So springst du direkt zu den Stellen, an denen es im Alltag teuer wird.
Rechtlicher Hintergrund: Darf die Bank das PLV einfach ändern?
Banken passen ihre Gebühren regelmäßig an die Marktlage an. Seit dem berühmten BGH-Urteil vom April 2021 (Az. XI ZR 26/20) gilt für Privatkunden (Verbraucher) jedoch eine strenge Regel: Banken dürfen Gebühren im Preis- und Leistungsverzeichnis nicht mehr stillschweigend erhöhen („Zustimmungsfiktion“ nach dem Motto: „Wenn du nicht innerhalb von 2 Monaten widersprichst, gilt der neue Preis“). Du musst einer Gebührenerhöhung beim privaten Girokonto aktiv zustimmen.
Vorsicht beim Geschäftskonto (B2B): Dieses BGH-Urteil schützt primär Verbraucher! Bei reinen Geschäftskonten für Selbstständige, Freiberufler und Kapitalgesellschaften (GmbH/UG) gelten im Rahmen des Handelsgesetzbuches (HGB) und der B2B-AGB deutlich lockerere Regeln. Hier solltest du E-Mails deiner Bank mit dem Betreff „Aktualisierung unseres Preis- und Leistungsverzeichnisses“ niemals ungeöffnet löschen, sondern bei unfairen Preissprüngen rechtzeitig den Anbieter wechseln.
Häufige Fragen zum Preis- und Leistungsverzeichnis (FAQ)
Wo finde ich das Preis- und Leistungsverzeichnis meiner Bank?
Scrolle auf der Webseite deiner Bank ganz nach unten in den Fußbereich (Footer). Dort findest du fast immer einen Link mit der Bezeichnung „Preise & Leistungen“, „Preis- und Leistungsverzeichnis“, „Konditionen“ oder „Rechtliche Dokumente / AGB“. Bei FinTechs wie Holvi oder Finom heißt das Dokument oft „Preisliste“ oder „Gebührenübersicht (PDF)“.
Was bedeutet die Abkürzung „p. a.“ oder „p. M.“ im PLV?
- p. M. (pro Monat): Die Gebühr wird monatlich abgerechnet (typisch für die Grundgebühr und Buchungsposten).
- p. Q. (pro Quartal): Viele Filialbanken (wie Sparkassen oder Volksbanken) rechnen Kontoführungsgebühren, Buchungsposten und Dispozinsen gesammelt alle drei Monate zum Quartalsende ab.
- p. a. (per annum / pro Jahr): Typisch für die Jahresgebühr von Kreditkarten, Girocards oder Zinssätze.
Muss ich für einen Kontovergleich alle PLVs selbst durchlesen?
Nein – genau diese Arbeit nehmen wir dir auf Girohase.de ab. Wir werten die aktuellen Preis- und Leistungsverzeichnisse der Banken fortlaufend für dich aus und übersetzen die versteckten Klauseln in klare Empfehlungen. Die Ergebnisse findest du direkt in unserem Geschäftskonto Vergleich sowie im Girokonto Vergleich.
